Lieber Börsianer, 

die Bayern haben das Tabu gebrochen. Erstmals erhebt eine bayerische Genossenschaftsbank aus dem Münchener Umland (Fürstenfeldbruck) einen Strafzins ab dem ersten Euro-Cent Guthaben. Nichts mehr mit Freibetrag oder dergleichen! In Fürstenfeldbruck langt man nun richtig hin. 

Eine Umfrage unter 1.300 Kreditinstituten zeigt: Das ist ein Einzelfall. Die Mehrheit der Institute verschont noch den Privatkunden bzw. verlangt das sogenannte Verwahrentgelt erst ab einer Schwelle von 100.000 Euro Barbestand.  

Trotzdem: Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Ich erwarte, dass in den kommenden Monaten weitere Institute auch für Privatsparer die Daumenschrauben anziehen werden. Der Hintergrund ist klar: Die Banken möchten nicht als reine Verwahrstellen von Guthaben herhalten, sondern motivieren die Kundschaft mittels Strafzins zur Anlage der freien Gelder. Absehbar wird man dabei die Freigrenze für Barvermögen allmählich, aber systematisch absenken 

Was ist der Hintergrund? Die deutschen Banken argumentieren, dass sie nur den negativen Zins der EZB von derzeit -0,5 % für das sog, Übernacht-Geld an uns, den Kunden weitergeben. Das ist vorgeschoben. Auffällig ist nämlich, dass die Banken etwa in Frankreich, Italien oder auch Spanien keine Strafzinsen erheben, obwohl für alle diese Banken der Euro-Zone der gleiche EZB-Zins gilt. 

Wie kann das denn sein? Die Antwort ist einfach: Hierzulande tobt ein gnadenloser Wettbewerb im Bankensektor. So erfand man hierzulande auch das kostenlose Gehaltskonto. Dieser Konkurrenzkampf hat dafür gesorgt, dass die deutschen Kreditinstitute mit einfachen Bankdienstleistungen praktisch kein Geld mehr verdienen und deshalb nun das Verwahrentgelt erfunden haben.  

Das ist nichts anderes als eine Erhöhung der Kosten für die Kontoführung. In Italien zahlen Sie für ein gut ausgestattetes Girokonto inclusive Kreditkarte rund 40 Euro pro Monat. Auch dort ist die einfache Kontodienstleistung nicht der große Gewinnbringer, aber zumindest auch kein Verlustgeschäft wie in Deutschland. Deshalb verzichten die Banken in unseren Nachbarländern auf das Verwahrentgelt, ganz unabhängig von der Geldpolitik der EZB.  

 Was ist zu tun, wenn auch Sie der negative Zins trifft? 

Als Börsianer fragen Sie sich nun vielleicht, wo soll das Problem liegen? Schließlich verfüge ich ohnehin über ein Depot. Wenn dann der Strafzins kommt, kaufe ich einfach zwei Aktien mehr und schon ist meine Cashquote abgebaut.  

Das ist natürlich ein probater Weg, den negativen Zins zu umgehen. Hier handeln Sie genau, wie die Bank es wünscht. Sie legen an und generieren Spesen für Ihre Depotbank. Das Problem ist nur: Was tun Sie, wenn Sie derzeit eigentlich gar nicht mehr zusätzlich investieren, sondern ganz bewusst Kapital trocken halten möchten? Vielleicht rechnen Sie im kommenden Jahr mit einer Korrektur und möchten genau für diesen Fall jetzt Cash im Verrechnungskonto vorhalten.   

Dieser Plan ist ja nicht dumm. Freilich wird diese Idee durch den Strafzins konterkariert, wenn Ihr Verrechnungskonto eben laufend schrumpft. Wir werden also quasi gegen unseren Willen in den Aktienmarkt gepresst. Das aber ist nicht die Lösung.  

Hier rate ich Ihnen zu einem Geldparkplatz. Ein Geldparkplatz ist praktisch ein Rentenfonds, der das Kapital maximal mittelfristig in Anleihen anlegt. Wie der Name schon sagt, solche Geldparkplätze sind nicht für die Daueranlage erschaffen worden, sondern eben zur vorübergehenden Verwahrung von Cashbeständen. Üblicherweise sind diese Fonds recht konservativ gestrickt, damit das Kapital auch wirklich sicher ist.  

Mit diesen Rentenfonds vermeiden Sie jedes Verwahrentgelt 

Beispiel: Der Rücklagenfonds S (WKN: A1WZ3X) kauft kurzlaufende Rentenpapiere auf Euro. Zwar weist der Rentenfonds Schwankungen auf, aber die sind wirklich minimal. Die Rendite ist natürlich auch eher bescheiden. So hat der Rücklagenfonds S im laufenden Jahr ein Plus von 1,63 % geschafft. Dennoch: Hier umgehen Sie nahezu risikolos das bevorstehende Verwahrentgelt und holen zudem auch noch die Inflation rein.  

Die offensive Geldverwahrung: Der Allianz US Short Duration High Income (WKN: A2AEDF) hat im laufenden Jahr auf Euro-Basis satte 10 % eingefahren. Ursächlich für die aktien-ähnliche Performance dieses Rentenfonds war zunächst der starke Dollar, der dem Euro-Anleger eine erkleckliche Zusatzrendite bescherte. Ferner profitieren Sie hier vom höheren US-Zinsniveau. Der Namensbestandteil „High Income“ verweist darauf, dass der Fonds in Rentenpapiere knapp unterhalb des Investment-Grades anlegt. Das sind Schuldner wie etwa T-Mobile US, der Netzwerktechniker Equinix oder etwa der Autobauer Tesla. Mit anderen Worten: Die Fondspositionen neigen zu höheren Schwankungen als etwa diejenigen des Rücklagenfonds.   

Gleichwohl ist auch dieser Fonds fern von spekulativ. Trotzdem sollten Sie hier einen zeitlichen Anlagehorizont von mindestens 6 Monaten mitbringen, zumal die meisten Depotbanken beim Kauf des Allianz-Fonds einen Ausgabeaufschlag – in der Regel 1,5 % – erheben.  

Meine Empfehlung: Notieren Sie sich bitte die Kennnummern dieser beiden Fonds! Wenn Ihre Depotbank Sie dann auch mit einem Strafzins quälen will, dann sind Sie gewappnet. Möchten Sie Ihre Cashbestände lediglich für wenige Wochen oder wenige Monate parken, wählen Sie den Rücklagenfonds! Bringen Sie hingegen etwas mehr Zeit mit, ist auch der Allianz-Fonds für Sie geeignet. Möchten Sie Cashbestände im fünfstelligen Volumen parken, rate ich zum Kauf beider Fonds. Das bringt Ihnen noch mehr Sicherheit. (Hinweis auf Interessenkonflikt: Ich bin derzeit persönlich oder für Dritte in beiden hier besprochenen Fonds investiert).