Lieber Börsianer, 

bei diesen Zahlen werden Investoren euphorisch: Die Google-Suchmaschine kommt in den USA auf einen Marktanteil von 63 %. Das „garniert“ man dann noch mit dem Mobilfunk-Betriebssystem Android, das gegenwärtig über 50 % der Amerikaner nutzen. Auch Amazon hat sich in den vergangenen Jahren auf dem Heimatmarkt im Online-Handel einen Marktanteil von rund 50 % erarbeitet. Noch gewaltiger ist nur noch die Marktmacht von Facebook. Der Soziale Dienst wird in den USA regelmäßig von über 70 % der Internetnutzer verwendet. Bei den Online-Werbeeinnahmen nimmt Facebook sogar fast 80 % für sich. Keine Frage, neben diesen Internet-Giganten wächst kein Gras mehr.   

Diese Marktmacht ruft fast erwartungsgemäß die US-Wettbewerbshüter auf den Plan. Aber auch im politischen Washington sind viele der Meinung, dass Facebook und Co. jede Konkurrenz ersticken. Kurzum: Der freie Wettbewerb funktioniert nicht mehr, so die Sorge quer durch alle politischen Lager.  

Seit einigen Wochen befasst sich deshalb das US-Justizministerium mit der Marktposition von Google und voraussichtlich auch von Apple. Die US-Kartellbehörde nimmt sich unterdessen Facebook und Amazon zur Brust.   

Was können die Folgen dieser Untersuchungen? Der Staat verfügt über ein großes Instrumentarium, um marktführende Unternehmen in die Schranken zu weisen. So kann man etwa die Smartphone-Hersteller anweisen, künftig die Facebook- oder Amazon-Plattform auf den Geräten nicht mehr vorzuinstallieren. Oder: Man untersagt Facebook den Betrieb eines eigenen Bezahlsystems (Projekt Libra) oder   

Im Extremfall ist sogar eine Zerschlagung der Quasi-Monopolisten denkbar. Bereits in der Vergangenheit wurden in den USA das Rockefeller-Unternehmen Standard Oil zerlegt und das Telefonmonopol der AT&T aufgelöst.  

Noch haben wir Zeit, aber ich bin sehr aufmerksam 

Es bedarf keiner besonderen Erläuterung, dass die Zerschlagung eines Unternehmens immer mit massiven Kursverlusten der entsprechenden Aktie einhergeht. In diesem Moment muss man nicht unbedingt investiert sein.  

Trotzdem: Noch besteht für uns als Tech-Investor kein Anlass zur Sorge. Solche Kartellverfahren nehmen in der Praxis immer viele Jahre in Anspruch. Und die aktuellen Untersuchungen bzw. Überlegungen befinden sich noch in einem frühen Stadium 

Gleichwohl müssen wir diese Entwicklung sehr genau im Auge haben. Denn wenn die US-Kartellbehörde das formelle Wettbewerbsverfahren nach dem Antitrust-Gesetz startet, wird das dem Aktienkurs des entsprechenden Unternehmens gar nicht guttun, um es zurückhaltend zu formulieren.  

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